Abschlussarbeit und Kolloquium

Seiteninhalt

Beantragung BA & MA

  • Sie als Studierende prüfen vor der Beantragung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zu Ihrer Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen finden Sie in den Prüfungsordnungen auf den Seiten Ihres jeweiligen Studiengangs
  • Die Personen, die das Erst- und Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen, unterschreiben den Zulassungsantrag. Falls ausnahmsweise ein/e Gutachter/in den Antrag nicht unterschreiben kann, bitten Sie um die schriftliche Zustimmung zur Betreuung Ihrer Arbeit per Mail.
  • Senden Sie fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit Unterschrift von Ihnen und Ihrer BEIDEN Betreuer*innen an f5absch@htw-berlin.de
  • Die Antragsfristen für Abschlussarbeiten bleiben unverändert (auch wenn Sie die Abschlussarbeit vor dem Fachpraktikum absolvieren). Sie finden diese Fristen auch auf der Seite des Prüfungsamts
  • Antrag Zulassung zur Bachelorarbeit [PDF]
  • Application for Admission to the Bachelor Thesis [PDF]
  • Antrag Zulassung zur Masterarbeit [PDF]
  • Application for Admission to the Master Thesis [PDF]

Erst- und Zweitgutachten

  • Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor der HTW Berlin handelt.

  • Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen, einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder einer anderen Hochschule handeln. Externe Betreuerinnen und Betreuer erhalten i.d.R. einen Gutachter*innenauftrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter_in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.

Nachteilsausgleiche sollen objektiv behinderungsbedingte Nachteile im Studium ausgleichen. Es geht dabei nicht um die „Erleichterung“ von Prüfungsanforderungen. Nachteilsausgleiche kompensieren vielmehr individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dazu zählen auch:

  • chronische Erkrankungen, die die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen, z.B. psychische Erkrankungen,
  • Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) und
  • Dyskalkulie (Rechenschwäche) sowie
  • Studentinnen nach § 9 Absatz 1 Satz 4 MuSchG.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleich finden Sie hier: Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen

 

 

Thema der Abschlussarbeit ändern oder zurückgeben

Auch wenn Sie bereits zur Abschlussarbeit zugelassen sind, können Sie das Thema

  • geringfügig ändern. Reichen Sie beim Prüfungsausschuss und Ihrer Erstbetreuung einen Antrag auf Titeländerung der Abschlussarbeit [PDF] ein. Nach Genehmigung senden Sie den Antrag bitte an f5absch@htw-berlin.de. Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Bestätigungsmail von der Fachbereichsverwaltung.
  • zurückgeben bei inhaltlichen Änderungen. Reichen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Themenrückgabe [PDF] ein. Für Bachelorarbeiten gilt eine Frist von vier Wochen, für Masterarbeiten eine Frist von sechs Wochen ab Beginn der Bearbeitungszeit. Es muss unverzüglich eine neue Erst- und Zweitbetreuung, sowie ein neues Thema festgelegt werden. Senden Sie auch diesen Antrag vollständig ausgefüllt an f5absch@htw-berlin.de
  • Ihre neue Zulassung erhalten Sie nach Bearbeitung von der Fachbereichsverwaltung

Bearbeitungszeit verlängern

  • Bei Krankheit verlängern sich die Fristen um die Zeit der Krankheit, wenn diese unverzüglich durch ein ärztliches Attest Krankheit, ggf. ein amtsärztliches Attest (> 28 Tage)
  • Einreichung Antrag auf Verlängerung durch Studierende bei Erstprüfer_innen und Prüfungsauschuss-Vorsitz zur Prüfung
  • bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses mit voraussichtlichem Geburtsdatum. Die Frist verlängert sich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
  • bei Krankheit ein ärztliches Attest. Das Attest legen Sie innerhalb von drei Werktagen vor.
  • Antrag auf Verlängerung + Attest (Nachweis) + Unterschriften Ihrer Prüfer*Innen und des Prüfungsauschussvorsitz senden Sie an f5absch@htw-berlin.de zur Bearbeitung
  • Sie erhalten dann eine Mail mit Ihrem neuen Abgabetermin von der Fachbereichsverwaltung
  • ACHTUNG! Bitte schauen Sie regelmäßig in die FAQ´s für Studierende um die aktuellen Entwicklungen und Vorgaben zu erfahren.

Abgabe Abschlussarbeit

  • Ihre Abschlussarbeit ist fristgerecht am Abgabetag bis 23:59 Uhr in genau einer PDF als Mail von Ihrem HTW Account einzureichen an fb5-verwaltung@htw-berlin.de oder an f5absch@htw-berlin.de. Bitte setzen Sie auch Ihre Gutachter*innen in Cc
  • Wichtige Dokumente, die in dieser einen PDF zu finden sein müssen für Ihre Prüfungsakte, sind folgende:
    •  unterschriebene Eidesstattliche Erklärung
    • Deckblatt (bitte keine persönlichen Daten darauf vermerken)
    • ggf. unterschriebenen Sperrvermerk
  • sollte die PDF Datei für einen E-Mailanhang zu groß sein, können Sie Ihre Abschlussarbeit auch über WeTransfer oder die HTW Cloud einreichen, ebenfalls an eine der oben genannten Mailadressen
  • eine Bestätigung der fristgerechten Abgabe erhalten Sie per Mail von der Fachbereichsverwaltung
  • !Abgaben von privaten Mailadressen werden nicht angenommen und nicht beantwortet!

WICHTIG:

Die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zu Fehlversuchen bei Prüfungen gilt nicht bei unentschuldigter Säumnis eines festgelegten Prüfungstermins. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie Ihre Bachelor-/Masterarbeit nicht zum Stichtag einreichen oder nicht zum Abschlusskolloquium erscheinen. Zitat Berliner Senat: „Die Bewertung als „nicht bestanden“ beruht auf dem unentschuldigten Fernbleiben und kann nicht auf pandemiebedingte Einschränkungen im Studium zurückgeführt werden.“

 

 

Kolloquium

  • Bitte prüfen Sie als Studierende, ob alle Leistungen erbracht wurden im Vorfeld (Noteneintragungen etc.)
  • Vereinbaren Sie selbstständig mit Ihrer Erst- und Zweitbetreuung einen Kolloquiumstermin
    • das Kolloquium muss beim Bachelor max. 2 Monate nach der Abgabe stattfinden
    • beim Master max. 3 Monate nach der Abgabe stattfinden
  • den Kolloquiumstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) teilen Sie bitte mind. zwei Wochen vorher per Mail (f5absch@htw-berlin.de) der Fachbereichsverwaltung mit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Einladung zu Ihrem Kolloquium
  • Bei der Vereinbarung der Verteidigungstermine sind die Prüfer*innen flexibel. Hier sollten Sie das Gespräch suchen.

Zeugnis

Liebe*r Studierende*r,

sobald Ihre Akte vollständig ist (nach Ihrem Kolloquium) wird sie an das Studierendenmanagement-Team 5 weitergeleitet zur weiteren Bearbeitung und Erstellung Ihres Zeugnis.

Es kann bis zu 12 Wochen nach Ihrem Kolloquium dauern, bis Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sollten Sie dennoch dringend ein Dokument benötigen zur Überbrückung, tun Sie bitte folgendes:

Sie erhalten direkt im Anschluss an das Abschlusskolloquium einen vorläufigen Nachweis für Ihr bestandenes Studium. Dieser kann Ihnen als Scan übersandt werden. Zusammen mit dem Notenausdruck aus dem LSF ist dieses Dokument für offizielle Zwecke gut nutzbar.

Rückmeldung während des Abschlusssemesters

Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn:

  • Sie bereits im laufenden Semester zur Abschlussarbeit zugelassen wurden und lediglich die Abgabe der Abschlussarbeit und das Kolloquium aussteht und die gesetzte Abgabefrist in den ersten vier Wochen des Folgesemesters liegt.
  • die Abgabe der Abschlussarbeit im laufenden Semester bereits erfolgt ist, und „nur“ noch deren Verteidigung im Rahmen einer Abschlussprüfung (Kolloquium) aussteht.

Bitte beachten Sie:

  • Die Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit kann Auswirkungen auf Versicherungsfragen (insb. Wegfall der Unfallversicherung bei Betreten der HTW), Kindergeld, etc. haben kann!
  • Eine Rückmeldung muss in jedem Fall erfolgen, wenn außer der Abschlussarbeit noch andere Modulprüfungen offen sind!
  • Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie automatisch zum Semesterende exmatrikuliert.

Abschlussarbeit wiederholen | Themenwiederholung

Die Abschlussarbeit wird mit "nicht ausreichend" (Note 5,0) bewertet, wenn

  • Sie Ihre Abschlussarbeit nicht fristgemäß einreichen,
  • eine angezeigte Prüfungsunfähigkeit nicht anerkannt wird oder
  • Sie eine inhaltlich unzureichende Arbeit abliefern.

Liegt der erste Prüfungsversuch einer Abschlussprüfung in der Regelstudienzeit und sind bis dahin alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert worden, so gilt dieser Versuch als nicht durchgeführt, wenn er mit 5,0 bewertet worden ist.

Die Freiversuchsregelung gilt für Abschlussarbeiten nur, wenn diese einschließlich von Verlängerungszeiten innerhalb der Regelstudienzeit abgegeben wurde. Wurde die Abschlussarbeit nicht bestanden, so ist die Abschlussprüfung insgesamt mit anderer Themenstellung unverzüglich zu wiederholen.

Die Prüfungsverwaltung sendet Ihnen einen Bescheid mit der Aufforderung, einen Themenvorschlag für die Wiederholung der Abschlussarbeit [PDF] einzureichen. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Veröffentlichung Ihrer Abschlussarbeit

Die HTW Berlin veröffentlicht Abschlussarbeiten ihrer Studierenden in der Hochschulbibliothek elektronisch in OPUS. Dort können sie von anderen Bibliotheksnutzer*innen eingesehen und entliehen werden.

Bleiben Sie in Kontakt!

Es gibt viele Möglichkeiten, mit der HTW Berlin in Verbindung zu bleiben. Zum Beispiel, wenn Sie einen Kurs des Career Service besuchen oder wenn Sie im Rahmen eines Lehrauftrages Ihr Praxiswissen an die nächste Studierenden-Generation weitergeben.