Prüfungen

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Prüfungsmodalitäten klären

Bitte teilen Sie den Studierenden die Prüfungsanforderungen (Termine, Art und Umfang der Prüfung, Bewertungskriterien) in den ersten beiden Lehrveranstaltungen mit. Die Prüfungsmodalitäten sind grundsätzlich in der Rahmenprüfungsordnung geregelt und in der Prüfungsordnung bzw. den Modulbeschreibungen des Studiengangs spezifiziert.

Prüfungstermine und -planung

Es gibt an der HTW Berlin in jedem Semester zwei Prüfungszeiträume. Die Studierenden können entscheiden, in welchem der beiden Zeiträume sie eine Prüfung ablegen möchten. Einige Lehrveranstaltungen bieten lediglich eine Prüfungsmöglichkeit (also im 1. oder 2. Prüfungszeitraum) an, was durch die jeweilige Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt ist. Bitte informieren Sie sich daher bei der/dem Modulverantwortlichen, wie viele Prüfungstermine für Ihre Lehrveranstaltung vorgesehen sind. Es empfiehlt sich, einen Prüfungstermin anzusetzen, der in Wochentag und Uhrzeit der dazugehörigen Lehrveranstaltung entspricht. Bitte sprechen Sie im SoSe bis zum 30.04. bzw. im WiSe bis zum 31.10. den Prüfungstermin und ggf. Ihren Raumwunsch mit Ihrem/Ihrer Modulverantwortlichen ab.
In den Lehrveranstaltungen besteht für die Studierenden generell keine Anwesenheitspflicht. Wenn Sie diese einfordern bzw. diese auch durch die Vergabe von Präsentationsterminen bei der Notengebung berücksichtigen möchten, stellen bitte Sie Ihre Erwartungen zum Semesterbeginn unmissverständlich dar.

Annahme und Rückgabe von Arbeiten

Bitte beachten Sie, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass die Arbeiten der Studierenden (Belegarbeiten, Hausarbeiten, etc.) persönlich entgegen genommen und die bewerteten Arbeiten wieder an die Studierenden zurück gegeben werden. Dafür kann die FB-Verwaltung leider nicht einbezogen werden. Bitte besprechen Sie daher im Studiengang, wer ggf. die Annahme oder Rückgabe der Arbeiten übernehmen könnte.
Prüfungsunterlagen wie Klausuren und Abschlussarbeiten sind für fünf Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf der Frist werden die Arbeiten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Prüfungsbewertung

Klären Sie bitte vor Semesterbeginn mit dem/der Modulverantwortlichen, ob Sie eine Teilleistung bewerten, welche in eine Gesamtnote einfließt, oder ob Sie eine eigenständige Notenvergabe durchführen. Die Art der Prüfungsleistung ist in der jeweiligen Modulbeschreibung festgelegt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Studierenden selbst über das LSF. Studierende, die nicht auf Ihrer Teilnehmerliste stehen, haben sich offensichtlich nicht in LSF zur Prüfung angemeldet. Wenn Sie sie dennoch zur Prüfung zulassen möchten, müssen Sie die Studierenden auf der Teilnehmerliste handschriftlich ergänzen. Die Bewertung jener Studierenden tragen Sie bitte auf dem entsprechenden Leistungsnachweis ein.

Bei der Benotung orientieren Sie sich bitte am Notensystem der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (S. 47).

Notenverbuchung und Notenliste

Die Eingabe und Verbuchung von Noten erfolgt an der HTW Berlin online in LSF. Die Fristen für die Noteneingabe werden als Zeitskala auf der LSF-Startseite veröffentlicht.


Der Ablauf der Notenverbuchung im Überblick:
1. Bewertungen in LSF eintragen
2. Eingetragene Prüfungsleistungen mit TAN speichern
3. Notenlisten über Button abschließen
4. Notenlisten ausdrucken, unterschreiben und in FB-Verwaltung einreichen


Im Detail: Sofern Sie für Ihre Lehrveranstaltung Notenverantwortliche_r sind und somit Zugriff auf die LSF-Notenlisten haben, tragen Sie bitte die Prüfungsergebnisse direkt in LSF unter „Notenverbuchung“ ein. Dazu steht für jeden Studierenden ein separates Bewertungsfeld zur Verfügung. Falls Studierende nicht an der Prüfung teilgenommen haben, lassen Sie das jeweilige Feld unbedingt frei. Nach der Eingabe benötigen Sie zur Speicherung der Noten die TAN-Liste, welche in LSF unter dem Menüpunkt „TAN-Verwaltung“ abrufbar ist. Über eine Anleitung des HRZ erfahren Sie, wie Sie Ihre TAN-Listen verwalten können. Sobald Sie die eingetragenen Noten gespeichert haben, können auch die Studierenden und die Zentrale Prüfungsverwaltung Ihre Bewertungen einsehen. Auch nach dem Speichern der Noten können Sie Änderungen vornehmen; erst mit der Betätigung des Buttons „Abschließen“ ist die Notenverbuchung endgültig abgeschlossen, so dass keine Veränderungen mehr vorgenommen werden können. Anschließend drucken Sie bitte die Notenliste aus, unterschreiben sie und reichen diese und ggf. Leistungsnachweise für Gast- und Nebenhörer in der FB-Verwaltung ein. Bitte achten Sie darauf, dass sowohl für den 1. als auch für den 2. Prüfungszeitraum eine Notenliste eingereicht werden muss. Eine detaillierte Anleitung zur Notenverbuchung in LSF hat das HRZ für Sie erstellt. Zudem beantworten Mitarbeiter im HRZ unter der Nummer (030) 5019 2525, gerne Ihre Fragen zur Notenverbuchung.