Lehre

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Lehrplanung und Abstimmung

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem/Ihrer Modulverantwortlichen in Verbindung, um die Lehre inhaltlich und organisatorisch abzustimmen. Bei ihm/ihr können Sie sich auch über die Zusammenarbeit mit weiteren Lehrenden innerhalb eines Moduls oder einer Unit informieren, falls der Unterricht von verschiedenen Dozent_innen gemeinsam durchgeführt werden soll. Sollten Sie nicht wissen, wer Ihr_e Modulverantwortliche_r ist, wenden Sie sich bitte an Ihre_n Studiengangsprecher_in.

Stundenplan, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

Der Stundenplan wird ca. drei Wochen vor Semesterbeginn in LSFeingestellt. Wir bitten Sie, Ihre Lehrveranstaltungstermine dort rechtzeitig einzusehen.

Können Sie einen Lehrveranstaltungstermin nicht wahrnehmen, ist dies im Voraus unter Angabe der Gründe und eines Nachholtermins per E-Mail der Fachbereichsverwaltung -Frau Nathalie Cavagna (BTK-KRG-MD-MK/MMK) oder Frau Sandra Thiemann (GD-ID-KD)- mitzuteilen. Bei kurzfristigem Ausfall sollen zusätzlich die Studierenden über LSF unterrichten. Frau Sandra Thiemann oder Frau Nathalie Cavagna hinterlegt nach Ihrer Mitteilung die genannten Nachholtermine in LSF.

Belegverfahren

Der konkrete Ablauf des Belegverfahrens ist auf den HTW-Seiten dargestellt. Über LSF erfahren Sie, welche Studierenden sich für Ihren Kurs und die Prüfung angemeldet haben. Mit der Belegung Ihrer Lehrveranstaltung sind die Studierenden über LSF per E-Mail erreichbar. Darüber hinaus bieten einige Studiengänge einen internen E-Mail-Verteiler. Fragen Sie dazu bitte Ihre_n Studiengangsprecher_in.

eLearning

An der HTW steht Ihnen Moodle als zentrale Lernplattform zur Verfügung, um mit Ihren Studierenden zu kommunizieren und Arbeitsmaterialien, Tests oder Übungsaufgaben etc. bereitzustellen. Weitere Informationen rund um eLearning-Service und -Tools bietet Ihnen unser eLearning Competence Center.

Blockveranstaltungen

Das Durchführen von Lehrveranstaltungen als Blocktermin ist zulässig, sofern es sich um einen begründeten Ausnahmefall handelt und andere Lehrveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Die Entscheidung, ob es inhaltlich sinnvoll ist, eine Lehrveranstaltung zu blocken, liegt primär bei dem/der Modulverantwortlichen.

Externe Lehrveranstaltungen und Exkursionen

Lehrveranstaltungen, die außerhalb der HTW Berlin durchgeführt werden, bedürfen keines Exkursionsantrags. Sie müssen allerdings im Dekanat formlos angemeldet werden. Bitte informieren Sie zudem rechtzeitig Herrn Martin, der den geänderten Veranstaltungsort in LSF einträgt.


Exkursionen hingegen können im Rahmen von Lehrveranstaltungen auf Grundlage der „Regelungen und Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung von Exkursionen an der HTW Berlin“ durchgeführt werden. Lehrbeauftragten kann die Leitung von Exkursionen nur übertragen werden, wenn sie diese in der betreffenden Lehrveranstaltung vorbereitet haben. Die Genehmigung der Durchführung einer Exkursion außerhalb eines Lehrauftrags, bei der Lehrbeauftragte als Exkursionsleiter_in fungieren, liegt im Ermessen des Dekanats; dies gilt auch für die Erstattung der notwendigen Mehraufwendungen. Geplante Exkursionen sind im Voraus über den/die Studiengangsprecher_in beim Dekanat anzumelden. Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular, das Sie auf der in der Fachbereichsverwaltung per E-Mail oder persönlich in WH A 103 einreichen können und fügen Sie unbedingt eine Teilnehmer_innenliste (Anlage 1) hinzu. Bitte beachten Sie, dass ein Versicherungsschutz nur für die vom Dekanat genehmigten Exkursionen besteht.

Regelungen und Grundsätze Exkursionen HTW [PDF]

Antrag auf Genehmigung einer Exkursion [DOC]

Anlage 1 zum Antrag Exkursionen - Teilnehmerliste [DOC]

Anlage 2 Antrag auf Vorschuss für eine Exkursion [DOC]

Anlage 2a Abrechnungsformular für Vorschuss für eine Exkursion [DOC]

Anlage 3 Antrag auf Abrechnung vom Zuschuss für eine Exkursion [DOC]

Evaluation

Informationen zum konkreten Ablauf und Rhythmus der Lehrveranstaltungsbezogenen Studierendenbefragungen und weiterer Evaluationen erhalten Sie hier oder bei der zuständigen Mitarbeiterin des Referats für Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement. Alles Weitere entnehmen Sie bitte der gültigen Richtlinie „Grundsätze für die Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre“.